Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 wurde Medizinisches Cannabis zu therapeutischen Zwecken in Deutschland auf Betäubungsmittel Rezept verordnungsfähig.

Seit dem 01.04.2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz. Seitdem sind Cannabis- und Dronabinolverordnungen auf normalen Kassenrezepten, auch in elektronischer Form, möglich.

Wir als pharmazeutisches Fachpersonal können Sie zu dieser Therapieform optimal beraten und therapeutisch begleiten. Wir bieten in unserer Apotheke die Abgabe von Medizinischem Cannabis für eine ärztlich verordnete, sichere, qualitätsorientierte Cannabis-Therapie, die sich ganz klar von der Nutzung von Lebensmitteln (dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel) auf Cannabidiol-Basis (kurz CBD) und dem „KonsumCannabis“ abgrenzt.

Die Verordnung von medizinischem Cannabis für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung in Form von Cannabisblüten und -extrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen durch den Haus- oder Facharzt. Seit dem 17.10.2024 entfällt für bestimmte Arztgruppen vor der Verordnung von medizinischem Cannabis eine vorherige Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt.

Für die Bestellung und Abgabe von Medizinischem Cannabis benötigt die Apotheke die ärztliche Verordnung in elektronischer Form oder als Papierrezept. In unserer Apotheke haben Sie die Möglichkeit, Medizinisches Cannabis aus deutschem Anbau oder importiertes Medizinisches Cannabis zu beziehen. Da es auch im Bereich von Cannabis aktuell immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kommt, bitten wir Sie, Ihre Verordnung rechtzeitig bei uns einzulösen.