Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 ist medizinisches Cannabis zu therapeutischen Zwecken in Deutschland erstmals auf Rezept verordnungsfähig.

Wir als pharmazeutisches Fachpersonal können Sie zu dieser neuen Therapieform optimal beraten und therapeutisch begleiten. Wir bieten in unsere Apotheke die staatlich kontrollierte Abgabe von medizinischem Cannabis für eine ärztlich verordnete, sichere, qualitätsorientierte Cannabis-Therapie, die sich ganz klar von der Nutzung von Lebensmitteln (dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel) auf Cannabidiol-Basis (kurz CBD) und dem „Konsum-Cannabis“ abgrenzt.

Die Verordnung von medizinischem Cannabis für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung in Form von Cannabisblüten und -extrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen durch den Haus- oder Facharzt. Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparates muss der Patient die Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse beantragen. Wird diese abgelehnt, besteht die Möglichkeit, dass der Arzt Cannabis auf einem Privatrezept verordnet, d. h. auf einem BtM-Rezept mit dem Vermerk „Privat“.

Für die Bestellung und Abgabe von medizinischem Cannabis benötigt die Apotheke die ärztliche Verordnung und, wenn vorhanden, die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. In unserer Apotheke haben Sie die Möglichkeit, medizinisches Cannabis aus deutschem Anbau oder importiertes medizinisches Cannabis zu beziehen. Da es auch im Bereich von Cannabis aktuell immer wieder zu Lieferschwierigkeiten kommt, bitten wir Sie, Ihre Verordnung rechtzeitig bei uns einzulösen.